Stiften Sie Gutes für Coesfeld
Stiften und Spenden
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufiger gestellt werden. Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung, wenn Sie sich rund um das Thema Stiften und Spenden im Zusammenhang mit der Bürgerstiftung Coesfeld informieren wollen.
FAQ Stiftungsgründung
FAQ Steuerliche Vorteile einer Stiftung
Wer einer steuerbegünstigten Stiftung einen Betrag zuwendet, kann diese Zuwendung im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuermindernd geltend machen.
Allgemeiner Höchstbetrag für jede Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung:
Zuwendungen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabenabzugsbetrag geltend gemacht werden.
Höchstbetrag für Zuwendungen in das Stiftungskapital:
Zusätzlich können Zuwendungen in das Stiftungskapital bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Betrag kann bei der Einkommen- und Gewerbesteuer (jedoch nicht bei der Körperschaftsteuer) entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren kann jeder Ehepartner den Höchstbetrag nutzen.
Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung:
Bei der Übertragung von Vermögenswerten fallen keine Erbschaft-, Schenkung- oder Gewerbesteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten.
Erträge:
Steuerbegünstigte Stiftungen sind grundsätzlich von Steuern auf Kapitalerträge und von der Körperschaftsteuer befreit.