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Wir fördern Gutes für Coesfeld

Fördergrundsätze

Die Bürgerstiftung Coesfeld ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Sie will mit Ihrer Arbeit Menschen in der Stadt Coesfeld anregen, sich mit persönlichem Einsatz, mit Ideen und mit finanziellen Mitteln für das Gemeinwesen einzusetzen. Sie versteht sich als Stärkung und Ergänzung bereits bestehender Einrichtungen und will zusätzliche Kräfte mobilisieren.

Die Bürgerstiftung Coesfeld fördert Projekte oder Vorhaben in Coesfeld und Umgebung gemäß ihrer Satzung in den Bereichen:

  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege
  • traditionelles Brauchtum
  • Heimatpflege
  • öffentliche Gesundheitspflege
  • demokratisches Staatswesen
  • Sport
  • Völkerverständigung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Wohlfahrtswesen

Darüber hinaus kann sie eigene Projekte in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern durchführen.

Bei uns haben Projekte Vorrang, die …
  • Modell- oder Vorbildcharakter haben
  • nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind
  • einen Anteil an ehrenamtlichem Einsatz und Selbstverwaltung erkennen lassen
  • Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben
  • als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind
Was wir nicht fördern
  • kommerziell angelegte Vorhaben, Projekte und Einrichtungen
  • reine Freizeit- und Vergnügungsveranstaltungen, bei den Geselligkeit im Vordergrund steht
  • Maßnahmen, die überwiegend politische oder religiöse Zwecke verfolgen
  • Einzelpersonen
  • bereits begonnene Vorhaben oder schon beendete Projekte
  • Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlichen Einrichtungen zu erledigen sind
Was bei unseren Förderungen zu berücksichtigen ist
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bürgerstiftung.
  • Die Vergabe von Mitteln an andere Vereinigungen ist nur möglich, wenn diese vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Zum Nachweis ist der Förderanfrage eine Kopie des letzten Freistellungsbescheids des Finanzamtes beizufügen.
  • Die Stiftung fördert grundsätzlich zeitlich befristet. Zusagen zu regelmäßigen Leistungen oder zur Übernahme laufender Kosten werden nicht erteilt.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von den Antragstellern eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.
  • Die Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens muss sichergestellt sein und auf Anforderung nachgewiesen werden. Bei investiven Maßnahmen müssen auch die laufenden Folgekosten gesichert sein.
  • Empfänger von Fördermitteln müssen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinweisen und sich damit einverstanden erklären, dass die Bürgerstiftung ihrerseits im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit berichtet.
    Der Förderpartner wird der Bürgerstiftung nur solche Fotos zur Verfügung stellen, deren Verwendung mit dem Urheber und den abgebildeten Personen geklärt ist und die die Stiftung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
  • Mittelempfänger müssen Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan ihres Projekts umgehend mitteilen und auf Anforderung Nachweise über die Mittelverwendung vorlegen.
    Die Stiftung kann Förderbewilligungen widerrufen und hat das Recht, gezahlte Beträge zurückzuerhalten, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, der Nachweis der Mittelverwendung auf Anforderung nicht geführt wird oder weitere Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet werden.
Wie Sie Förderungen beantragen können

Eine Förderung muss schriftlich mit dem auf der Website der Bürgerstiftung hinterlegten Vordruck beantragt werden.

Formular-PDF zum downloaden

Bitte richten Sie Ihren Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.                      

oder

Bürgerstiftung Coesfeld, Wiesenstraße 2, 48653 Coesfeld

Haben Sie Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens oder zu Einzelheiten des Förderantrags oder dieser Fördergrundsätze?

In der Geschäftsstelle stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung:

Wiesenstraße 2, 48653 Coesfeld

Telefon: 02541/9322187

Öffnungszeiten: dienstags und mittwochs 9:30 - 12:00 Uhr, donnerstags 16:30 - 19:00 Uhr

Fassung 07/2024