
MITWIRKEN
COESFELD LIEGT IHNEN AM HERZEN?
Unterstützen Sie die Stadt auf einer besonderen Art und gründen eine eine Zustiftung, übernehmen Sie eine Spendenpatenschaft oder werden Sie im Rahmen eines Sponsorings aktiv. Sprechen Sie über eine Anlage für die Coesfelder Gemeinschaft mit dem Vorstandsmitglied Edwin Kraft.
Auch als „Multiplikator“ oder als Ehrenämtler sind Sie bei der Bürgerstiftung herzlich Willkommen.
In jedem Fall ist Ihr Investition bei der Bürgerstiftung Coesfeld gut aufgehoben und wird zur Förderung von sinnvollen Projekten verwendet, die unsere Stadt weiterbringen.
Edwin Kraft erreichen Sie telefonisch unter 0176/43241773 oder per Email unter e.kraft@buergerstiftung-coesfeld.de.
STIFTEN SIE GUTES FÜR COESFELD
Wir wenden uns an die Bürger der Stadt, die vor einer wichtigen Entscheidung über die künftige Verwendung ihres Vermögens stehen: Soll ich es (teilweise) vererben, spenden oder stiften? Wie kann ich etwas von dem zurückgeben, was mir gegeben wurde?
Wir ermöglichen Ihnen, „dass Ihr Name und Ihr Tun nicht in Vergessenheit geraten“. Wir laden Sie ein, sich einzubringen und damit die gemeinnützige Arbeit der Stiftung zu unterstützen. Seit der Gründung im Jahre 2004 haben wir bereits wichtige soziale und jugendpflegerische Projekte realisiert. Zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürger.
Stiftung, Zustiftung oder Spende – diese drei Möglichkeiten bieten sich zur nachhaltigen Unterstützung der Bürgerstiftung an.
STIFTEN IST NACHHALTIGKEIT
Errichten Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Ihre eigene Stiftung und verbinden Sie sie mit ihrem Namen oder dem Namen eines ihnen nahe stehenden Menschen. Zu welchem gemeinnützigen Zweck die Erträge verwendet werden dürfen, bestimmen Sie. Zum Beispiel zur Unterstützung einer Kultur-, Sozial- oder Bildungseinrichtung oder von konkreten Hilfs- oder Umweltschutzprojekten. Über Generationen hinweg fördern Sie so ein Anliegen, das Ihnen vielleicht schon immer besonders am Herzen lag.
Die Bürgerstiftung legt für Sie den Stiftungsfonds an. Dieser sollte einen Betrag von mindestens 50.000 Euro umfassen. An vorhandenen Stiftungsfonds können sich Bürger, Unternehmen oder andere Organisationen durch Zustiftungen beteiligen.
DIE ALTERNATIVE ZUM STIFTEN: SPENDEN
Mit Spenden wird die Stiftung in die Lage versetzt, rasch zu helfen. Als Geldgeber bestimmen Sie den Verwendungszweck. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Präsenz Ihres Engagements in den Medien, was ganz im Sinne der Bürgerstiftung ist. Ihre Förderung soll nämlich als Impulse für weiteres gemeinnütziges Schaffen setzen und so die Gemeinschaft in der wir leben weiter entwickeln. Aus diesem Grund hat der Staat die Bürgerstiftungen unter seinen besonderen Schutz gestellt und gewährt Stiftern und Spendern für ihre Zuwendungen steuerliche Vorteile.
– Die Spendenpatenschaft–
Mit einer Patenschaft unterstützen Sie die Projekte der Bürgerstiftung regelmäßig über einen längeren Zeitraum. Damit schaffen Sie eine gesicherte Planungsgrundlage für das gemeinnützige Wirken der Stiftung.
Die Patenschaft kann auch für ein bestimmtes Projekt der Bürgerstiftung übernommen werden. Über diese berichtet die Presse und ist auf unserer Homepage nachzulesen.
Die Patenschaft erfolgt durch Einzug monatlicher Spendenbeträge. Die Höhe bestimmen Sie. Aus Gründen der Verwaltungseffizienz sollte der mtl. Beitrag jedoch 10 € nicht unterschreiten. Jeweils zu Beginn des folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung.
Die Patenschaft kann ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden. Eine kurze Nachricht an die Bürgerstiftung Coesfeld genügt.
STIFTER-DARLEHEN
Förderer, die einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zu Gute kommen lassen möchten, können der Stiftung ein Darlehen zinsfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Modalitäten werden in einem Darlehensvertrag festgelegt.
Die Bürgerstiftung legt den Betrag im Rahmen der stiftungsrechtlichen Vorgaben sicher an. Ihr stehen die Erträge aus dem angelegten Kapital zu, die zur Verwirklichung satzungsgemäßer Ziele eingesetzt werden. Der Darlehensgeber erhält jährlich eine Zuwendungsbestätigung in Höhe der erzielten Kapitalerträge.
Das Stifterdarlehen kann während der Laufzeit vom Förderer jederzeit unter Bewahrung einer Frist gekündigt werden. Als Alternative könne Sie eine Umwandlung in eine Zustiftung, einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung veranlassen.
Diese Unterstützung eigenen sich daher besonders für Stifterinnen und Stifter, die sich bürgerschaftlich engagieren möchten, aber noch nicht dauerhaft Teile Ihres Vermögens stiften wollen. Auch für Menschen, die vorübergehend auf einen Teil ihres Vermögens verzichten können, ist das Stifterdarlehen eine sinnvolle Möglichkeit der Förderung.
MULTIPLIKATOR ODER EHRENAMT
Setzen Sie sich für die gute Sache der Bürgerstiftung als „Multiplikatoren“ ein. Helfen Sie und beim Finden von potenziellen Stiftern und Spendern.
Wenn Sie in Ihrer Freizeit ein vielfältiges und kontaktreiches Engagement suchen, sind Sie uns herzlich Willkommen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Vorstand oder dem Stiftungsrat auf oder schreiben Sie uns eine Mail.